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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2011 - L 14 U 146/11 B   

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https://dejure.org/2011,123873
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2011 - L 14 U 146/11 B (https://dejure.org/2011,123873)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.07.2011 - L 14 U 146/11 B (https://dejure.org/2011,123873)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - L 14 U 146/11 B (https://dejure.org/2011,123873)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2005 - 4 Sa 11/05

    Lohnforderung, Arbeitsverhältnis, Probearbeitsverhältnis, Einfühlungsverhältnis,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2011 - L 14 U 146/11
    Die Leistungspflicht des potentiellen Arbeitgebers besteht darin, dem etwaigen späteren Arbeitnehmer Zutritt zum Betrieb zu verschaffen (Landesarbeitsgericht -LAG- Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. März 2005 - Az.: 4 Sa 11/05, Rn. 24 m.w.N.; Koch in Schaub/Koch/Linck/Vogelsang, Arbeitsrechtshandbuch, 2007, § 41 Rn. 2; Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 2011, § 611 BGB, 230, Rn. 159; Barth in Betriebsberater 2009, "Arbeitsrechtliche Einfühlungsverhältnisse rechtssicher gestalten", Seite 2646, 2647; Segebrecht in jurisPK-SGB IV, 2. Auflage 2011, § 7 Rn. 79).
  • BSG, 15.06.2010 - B 2 U 12/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung iS des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2011 - L 14 U 146/11
    Wie die inhaltlich übereinstimmende Vorgängerbestimmung des § 539 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) will § 2 Abs. 2 SGB VII aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen den Versicherungsschutz auf Tätigkeiten erstrecken, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, indem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (ständige Rechtsprechung des BSG: Urteil vom 15. Juni 2010 - Az.: B 2 U 12/09 R, Rn. 22; Urteil vom 13. September 2005 - Az.: B 2 U 6/05 R, Rn. 14 ff., jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86

    Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2011 - L 14 U 146/11
    Die Tätigkeit muss zudem in einem inneren Zusammenhang mit dem unterstützten Unternehmen stehen (BSG, Urteil vom 20. Januar 1987 - Az.: 2 RU 15/86, Rn. 13 ff. zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2009 - L 14 U 46/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2011 - L 14 U 146/11
    Bei der von der Klägerin zum Unfallzeitpunkt im Rahmen des "Schnuppertags" ausgeführten Tätigkeit handelt es sich nicht um eine fremdbestimmte (siehe zur "fremdwirtschaftlichen Zweckbestimmung" auch Senatsrechtsprechung im Urteil vom 19. November 2009 - Az.: L 14 U 46/08 m.w.N.), nämlich der F. oder auch der am Unfalltag zuständigen Zustellerin Frau I. dienliche Tätigkeit, sondern um eine eigenwirtschaftliche und damit im Rahmen des § 2 Abs. 2 SGB VII unversicherte Tätigkeit.
  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 34/84

    Eintrittspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung bei Verletzung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2011 - L 14 U 146/11
    Einzelne Handreichungen im Rahmen eines Schnupper- bzw. Probetages führen nicht dazu, einen Versicherungsschutz im Rahmen des § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII herzustellen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Februar 2000 - Az.: L 17 U 290/99, Rn. 27; BGH, Urteil vom 25. Juni 1985 - Az.: VI ZR 34/84, Rn. 13, 14 - zitiert jeweils nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2009 - L 2 U 260/09

    Einstweiliger Rechtsschutz; berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung; Verhältnis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2011 - L 14 U 146/11
    Bei einem so genannten "Einfühlungsverhältnis" ist jedoch ein Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 SGB VII grundsätzlich ausgeschlossen, weil überwiegend eigenwirtschaftliche Interessen verfolgt werden (siehe hierzu ausführlich Barth in Betriebsberater 2009, "Arbeitsrechtliche Einfühlungsverhältnisse rechtssicher gestalten", Seite 2646, 2648/2649; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2009 - Az.: L 2 U 260/09 B ER, Rn. 7 ff.; SG Aachen, Urteil vom 16. September 2009 - Az.: S 8 U 26/09 - Rn. 17 - zitiert nach juris).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2011 - L 14 U 146/11
    Wie die inhaltlich übereinstimmende Vorgängerbestimmung des § 539 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) will § 2 Abs. 2 SGB VII aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen den Versicherungsschutz auf Tätigkeiten erstrecken, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, indem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (ständige Rechtsprechung des BSG: Urteil vom 15. Juni 2010 - Az.: B 2 U 12/09 R, Rn. 22; Urteil vom 13. September 2005 - Az.: B 2 U 6/05 R, Rn. 14 ff., jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2000 - L 17 U 290/99

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2011 - L 14 U 146/11
    Einzelne Handreichungen im Rahmen eines Schnupper- bzw. Probetages führen nicht dazu, einen Versicherungsschutz im Rahmen des § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII herzustellen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Februar 2000 - Az.: L 17 U 290/99, Rn. 27; BGH, Urteil vom 25. Juni 1985 - Az.: VI ZR 34/84, Rn. 13, 14 - zitiert jeweils nach juris).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 68/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2011 - L 14 U 146/11
    Dementsprechend darf die Prüfung der Erfolgsaussichten jedenfalls nicht dazu führen, über die Vorverlagerung der Rechtsverfolgung oder -verteidigung ins Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe eben dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (BVerfG, Beschlüsse vom 28. November 2007 - Az.: 1 BvR 68/07, 1BvR 70/07, 1 BvR 71/07 -, zitiert nach juris Rn. 8 ff.).
  • BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2011 - L 14 U 146/11
    Deshalb dürfen insbesondere schwierige, bislang nicht geklärte Rechts- und Tatfragen im Prozesskostenhilfeverfahren nicht entschieden werden, sondern müssen über die Gewährung von Prozesskostenhilfe auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung im Hauptsacheverfahren zugeführt werden können (BVerfG a.a.O. und Beschluss vom 14. Juli 1993 - Az.: 1 BvR 1523/92 - zitiert nach juris).
  • SG Aachen, 16.09.2009 - S 8 U 26/09

    Arbeitsunfall auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme bei späterer

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